Kirchengemeinderat
Die Aufgaben des Kirchengemeinderates sind sehr vielfältig. Dieser verantwortet beispielsweise die Gemeindeaktivitäten und sorgt für die Durchführung des Gottesdienstes, verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung, ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen und vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit.
Wer Kontakt zu einem der Kirchengemeinderäte aufnehmen möchte, kann sich gern an das Kirchenbüro wenden.
Der Kirchengemeinderat der St. Mariengemeinde besteht zurzeit aus 11 Mitgliedern: